Bei Vorliegen einer
ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
für eine ernährungstherapeutische Beratung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen anteilig die Kosten
(je nach Krankenkasse vollkommen unterschiedlich) pro Beratungseinheit ist eine Selbstbeteiligung,
je nach Krankenkasse, zwischen
fällig.
- PatientInnen vor oder nach einer bariatrischen Operation: da gilt ohne Ausnahme die reguläre Selbstbeteiligung
(Je nach Aufwand/Krankheitsbild) /
pro Beratungseinheit,
wobei eine Beratungseinheit mindestens 60 Minuten umfasst – größerer zeitlicher Aufwand wird nicht berechnet
Bei allen anderen ernährungsbedingten Erkrankungen ist eine
Sozialkomponente bei der Selbstbeteiligung (Hartz IV, Bürgergeld, geringe Rente) möglich
...zwischen